Wohnberechtigungsschein

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Eine Frau und ein Mann bearbeiten Unterlagen und schauen zusammen auf einen Laptop

Fragen und Antworten zum Wohnberechtigungsschein

Der WBS berechtigt Sie zum Bezug einer mit öffentlichen Geldern geförderten Wohnung. Das heißt: Zur Sanierung oder zur Errichtung hat der Bauherr Fördermittel genutzt. Die Vergabe solcher Mittel macht der Fördermittelgeber immer von Bedingungen abhängig. Meistens sind das so genannte Mietpreis- und Belegungsbindungen. Die schreiben vor, wie sich die Miethöhe entwickelt und geben der Kommune Mitspracherechte bei der Vergabe der Wohnungen. Die Mitsprache kann so weit reichen, dass die Kommune, wenn sie über Besetzungs- und Benennungsrechte verfügt, die künftigen Mieter*innen entsprechend geförderter Wohnungen selbst benennt.

Brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Könnte sein. So kann eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von etwa 66.560 € (unter Anrechnung diverser Abschläge) ein Anrecht auf einen WBSplus haben, ebenso eine Alleinerziehende, die bei der Berechnung des jährlichen Einkommens auf 44.800 € kommt. In drei Fällen ist es ratsam, sich die Frage zu stellen, ob Sie einen Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, beanspruchen können:

  • Erstens: Sie sind auf Wohnungssuche. Sie suchen eine Wohnung. Der WBS berechtigt Sie zum Bezug einer mit öffentlichen Geldern geförderten Wohnung. Solche Wohnungen werden auf dem Markt nicht frei vergeben, sondern nur an WBS-Inhaber*innen. Sind Sie einmal beim Amt registriert und haben ein Wohnungsproblem, erhalten Sie Mithilfe bei Ihrer Wohnungssuche. Sie können sich aber auch selbst auf die Suche nach einer Wohnung machen, für deren Bezug ein WBS erforderlich ist.
  • Zweitens: Sie haben eine Wohnung, die aber saniert wird. Sie wohnen schon lange in Ihrer Wohnung, die Ihnen gefällt und einen günstigen Mietpreis hat. Nun wird Ihre Wohnung saniert und der Vermieter bzw. die Vermieterin nutzt dabei öffentliche Fördermittel. Das macht Ihre Wohnung nicht nur schöner, sie ist fortan mit Mietpreis- und Belegungsbindungen versehen. Das heißt: Die Miete ist auch nach der Sanierung sehr günstig. Allerdings brauchen Sie einen WBS, damit Sie in den Genuss der günstigen Miethöhe kommen können.
  • Drittens: Sie wohnen günstig, aber die Sozialbindung Ihrer Wohnung endet. Sie leben schon seit ein paar Jahren in einer Wohnung mit günstiger Miete. Die haben Sie seinerzeit bekommen, weil Sie einen WBS erhalten hatten. Die Sozialbindung der Wohnung läuft aber entsprechend Ihres Mietvertrages demnächst aus. Wollen Sie weiterhin in den Genuss der vom Staat gestützten Miete kommen, dann brauchen Sie erneut einen WBS, damit geprüft werden kann, ob die Sozialbindung Ihrer Wohnung für Sie erneuert werden kann. Ergibt das Antragsverfahren, dass Sie kein Anrecht auf einen WBS haben, dann wird Ihre Miete neu berechnet.

Das wichtigste Kriterium ist das gesamte Jahresbruttoeinkommen, über das Sie bzw. der Haushalt, in dem Sie leben, verfügt. Bis zu welcher Einkommenshöhe ein Haushalt berechtigt ist, einen WBS zu bekommen, regelt das Wohnraumfördergesetz. Das Gesetz regelt auch die Art und Weise der Berechnung des Einkommens. Diese Berechnung ist allerdings gar nicht so einfach. Als Faustformel gilt: Gesamtbrutto des Haushaltes abzüglich Werbepauschale, abzüglich 30% Pauschale für Sozialversicherung. Besondere Berücksichtigung finden Menschen mit Behinderungen, Alleinerziehende, kinderreiche Familien, Senioren mit kleinen Einkommen und junge Familien, die sich gerade auf Nachwuchs freuen. Die genauen Einkommensgrenzen finden Sie hier.

Haben Sie einen WBS und eine „Dringlichkeit“, erhalten Sie von den Mitarbeiter*innen des Bereiches Wohnen Mithilfe bei der Wohnungssuche entsprechend Ihrem anerkannten Bedarf. Was ein anerkannter Bedarf ist, das regelt das bereits erwähnte Wohnraumfördergesetz. Hier ist festgeschrieben, welchem Haushaltstyp wie viele Zimmer bzw. wie viele Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen müssen. Sie können sich aber auch selbst auf die Suche nach einer Wohnung machen, für deren Bezug ein WBS erforderlich ist. Dabei gilt der WBS, den Sie in Potsdam erhalten haben, im gesamten Land Brandenburg.

Der WBS mit anerkanntem dringenden Wohnungsbedarf, kurz WBS mit Dringlichkeit, hilft Menschen in besonderen Notlagen: Das sind zum Beispiel Bürger ohne eigenen Wohnraum, Haushalte in beengten, ungeeigneten oder gesundheitsgefährdenden Wohnverhältnissen, Menschen mit gesundheitlichen Problemen oder solche, die ihre Miete nicht mehr bezahlen können. Die Inhaber eines WBS mit Dringlichkeit können vom Amt den Vermietern entsprechender Wohnungen direkt benannt werden.

Gehen Sie zur Stadtverwaltung Potsdam und nutzen Sie die Kenntnisse und Erfahrungen der Mitarbeitenden des Bereiches Wohnen. In einer Erstberatung wägen sie gemeinsam mit Ihnen Ihr Wohnungsproblem, Ihre gesetzlichen Ansprüche und eventuelle Lösungsmöglichkeiten ab. Dabei erhalten Sie auch wichtige Hinweise und hilfreiche Tipps zum Ausfüllen eines Antrages auf Ausstellung eines WBS.

Die Prüfung des Antrages dauert etwa 4 Wochen. Natürlich können Sie davon ausgehen, dass Ihre Angaben und Unterlagen vertraulich behandelt werden und zu keinem anderen Zweck bearbeitet werden, als um über Ihren Antrag zu entscheiden.

Die Aushändigung des WBS ist verbunden mit einer weiteren Beratung, wie es mit der Lösung Ihres Wohnungsproblems weitergeht. Sind Sie auf der Wohnungssuche, dann geht es bei diesem Gespräch einerseits um Ihren konkreten Wohnbedarf, etwa in welchem Stadtteil die Wohnung liegen sollte, ob eine Kita in der Nähe sein muss, ob Sie eine barrierefrei zu erreichende Wohnung benötigen usw. Es geht aber auch um ganz praktische Verfahrensfragen, zum Beispiel um die Frage, wann die aktuelle Wohnung von Ihnen zu kündigen ist oder wie mit doppelter Mietzahlung umzugehen ist. 

Wird eine entsprechende Wohnung frei, entspricht die Ihren gesetzlich geregelten Ansprüchen und individuellen Interessen, dann stellt das Wohnungsamt einen Kontakt zum Vermieter her. Dem werden für seine freie Wohnung drei anspruchsberechtige Haushalte benannt. Nach dem gegenseitigen Kennenlernen und der Besichtigung der Wohnung entscheidet sich, ob Sie die Wohnung haben können oder nicht – vorausgesetzt Sie wollen die besichtigte Wohnung haben.

Der WBSplus (+40) wurde für Haushalte eingerichtet, die keinen „normalen“ WBS erhalten können, weil ihr Einkommen bis zu 40 Prozent über den jeweiligen Bemessungsgrenzen liegt. Auch solche Haushalte können, wenn sie bestimmte Merkmale erfüllen, eine staatlich geförderte Wohnung erhalten. Allerdings liegt die Miete für Inhaber*innen eines WBSplus höher. Sie beträgt künftig 9 Euro nettokalt pro Quadratmeter Wohnfläche, sonst 6,50 Euro nettokalt pro Quadratmeter Wohnfläche. In den vergangenen Jahren entstanden zahlreiche dieser Wohnungen, beispielsweise in der Heinrich-Mann-Allee oder auch im Bornstedter Feld.

Am 1.1.2024 wurde eine 3. Einkommensgrenze für den WBSplus eingeführt,"WBS+60", die nun Haushalten mit mittleren Einkommen die Möglichkeit bietet, Zugang zum geförderten Wohnungsbau zu bekommen. Menschen dieser Einkommensgruppe können eine geförderte Wohnung mit einer Nettokaltmiete in Höhe von 12 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche beziehen.

Der Bereich Wohnen berät auch gerne zu den Zugangsvoraussetzungen für diese Wohnungen.

Sofern Sie eine umfassende Beratung vor Ort wünschen, steht Ihnen dafür der „Bereich Wohnen“ der Stadtverwaltung Potsdam zur Verfügung.

Weitere Informationen und Kontakt

 

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Di und Do 9-12 und 13-15 Uhr

TELEFONISCHER KONTAKT 

Mo, Mi, Fr  9-12 Uhr

Di 9-12 und 13-18 Uhr

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Telefon:
0331 289 2694

E-Mail:
wohnungswesen@rathaus.potsdam.de

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Potsdam zum Thema WBS.

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