Mietüberweisung

Hauptnavigation

Nahaufnahme eines Laptop und einer Hand, die eine Bankkarte hält

Aktueller Hinweis zur Überweisung der Miete

Ab Oktober 2025 Pflicht: Banken gleichen Name und IBAN bei Überweisungen ab.

Ab Oktober 2025 gilt eine neue EU-Verordnung: Banken sind verpflichtet, bei Überweisungen den Empfängernamen und die IBAN abzugleichen. Damit sollen ungewollte Überweisungen vermieden werden.

Wichtig für Sie: Achten Sie bei Mietzahlungen und sonstigen Überweisungen an die ProPotsdam auf die korrekte Angabe des Kontoinhabers: ProPotsdam GmbH

Wir empfehlen, in der Phase der Umstellung bei den Banken, die Überweisungen, insbesondere auch für Lastschriften, von Ihrem Konto zu prüfen. Es ist nicht auszuschließen, dass es in der Umstellungsphase bei den Banken zu Fehlern kommt und Überweisungen nicht erfolgen.

Grafik einer blauen Stadtansicht auf der ein weißes Warndreieck mit einem Ausrufezeichen platziert ist