ProPotsdam-Bonus

Meta Navigation

Hauptnavigation

Skyline Potsdamer Innenstadt

Der ProPotsdam-Bonus

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat am 1. Dezember 2021 die Erarbeitung einer Vermietungsrichtlinie bei nicht mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen im Wohnungsbestand der ProPotsdam beschlossen. Bis zu 50 Prozent der veröffentlichten Wohnungsangebote sollen bei Neuvermietung mittels der neuen Vermietungsrichtlinie vergeben werden.

ProPotsdam – sozial engagiert

Mit dem ProPotsdam-Bonus soll in Potsdam früher oder heute ortsansässigen Potsdamerinnen und Potsdamer und/oder nicht ortsansässigen Wohnungssuchenden, die einen Bezug zu Potsdam durch ihre Arbeitsstelle, Ausbildung oder Studium hatten oder haben, bevorzugt eine Wohnung zur Verfügung gestellt werden. Zudem soll der Pendelverkehr reduziert werden. Über den ProPotsdam-Bonus werden weiterhin Menschen mit Behinderung/Pflegebedarf sowie Familien mit Kindern bevorzugt und die Einkommensverhältnisse aus sozialen Gründen berücksichtigt.

 

Vergabekriterien

Der ProPotsdam-Bonus wird nach einem transparenten Punktesystem vergeben. Dabei werden die Kriterien Wohnsitz, Arbeits-, Studien- oder Ausbildungsstätte, Behinderung/Pflegegrad, Anzahl Mietvertragspartner und einziehender Kinder sowie der Gesamtbetrag der Einkünfte im Rahmen einer Punktevergabe gewichtet. Das Erreichen der Höchstpunktzahl ermöglicht den Wohnungsinteressierten, die Wohnung anzumieten. Bei Gleichstand entscheidet das Los. Das detaillierte Punktesystem mit der jeweiligen Gewichtung finden Sie in den Download-Links.

 

Was muss ich tun?

Die Wohnungen werden in der ProPotsdam-App sowie im Kundenportal mit dem Vermietungsmotto „ProPotsdam-Bonus“ veröffentlicht.

  • Voraussetzung zur einziehenden Haushaltsgröße:

     3-Zimmer-Wohnungen: mindestens 2 Personen

     4-Zimmer-Wohnungen: mindestens 4 Personen

     5-Zimmer-Wohnungen: mindestens 5 Personen

     → Führt dies zu keinem Vermietungserfolg,
           wird in einer zweiten Akquiserunde die Voraussetzung aufgehoben.

  • Alle wohnungssuchenden Haushalte, die diese Voraussetzung erfüllen, können ihr Interesse an einer Besichtigung über die ProPotsdam-App mitteilen
  • Einladung zur Besichtigung, ggf. über ein Losverfahren (Begrenzung der Anzahl der Einzuladenden insbesondere bei Besichtigung im bewohnten Zustand) zuzüglich eines eventuellen Nachmietervorschlags des Vormieters bzw. der Vormieterin
  • Bei Interesse: Aushändigen des Formulars „Verbindliches Anmietungsinteresse ProPotsdam-Bonus“ im Besichtigungstermin
  • Nur fristgerecht eingereichte Formulare „Verbindliches Anmietungsinteresse ProPotsdam-Bonus“ werden in die Auswahl aufgenommen

 

Vergabeverfahren

Die Vergabeentscheidung zum ProPotsdam-Bonus erfolgt nach dem folgenden Verfahren:

  • Die Interessentenanfrage mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
  • Bei Gleichstand entscheidet das Los.      
  • Einholen und Prüfung der Nachweise (Glaubhaftmachung)
  • Bei fehlenden oder nicht fristgerechten Nachweisen entfallen Punkte für das entsprechende Kriterium. Sofern sich hierdurch das Punkteranking verändert, erfolgt ggf. kein Mietvertragsabschluss. Das Vergabeverfahren wird dann mit der nächstplatzierten Interessentenanfrage fortgesetzt.
  • Bei falschen Angaben erfolgt kein Mietvertragsabschluss, in diesem Fall wird der Zuschlag an die nächstplatzierte Interessentenanfrage erteilt.

Beim ProPotsdam-Bonus handelt es sich zunächst um eine Pilotphase, in der Änderungen oder Ergänzungen in der Vermietungsrichtlinie möglich sind.

Illustrative Grafik zeigt mit schwarzer Outline, gelb und orange gefüllt, die Vielfältigkeit des sozialen Engagements in Piktogrammen

Downloads

  • ProPotsdam-Bonus Flyer

    PDF172 KB
  • Vermietungsrichtlinie_ProPotsdam-Bonus.pdf

    PDF678 KB