Wohngeld

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Eine ältere Dame sitzt an einem Tisch und arbeitet an einem Laptop

Fragen und Antworten zum Thema Wohngeld

Wir stehen Ihnen zur Seite, um über mögliche Wohngeldansprüche zu informieren. Dabei arbeiten wir intensiv mit der Stadtverwaltung zusammen und versuchen, für unsere Mieterinnen und Mieter Lösungen zu finden. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Anspruch auf Wohngeld prüfen zu lassen. Weitere Informationen zu aktuellen Themen sowie Beratungs- und Hilfsangeboten finden Sie auf der Homepage www.propotsdam-hilft.de.

Wohngeld unterstützt einkommensschwache Bürger*innen bei ihren Wohnkosten.

Wohngeld gibt es sowohl als Mietzuschuss für Personen, die Mieter*in einer Wohnung sind, als auch als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum.

Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch für jede und jeden, die bzw. der die Voraussetzungen erfüllt. Zu beachten ist, dass Empfänger*innen bestimmter Sozialleistungen vom Wohngeld ausgeschlossen sind, wenn diese Leistungen die Wohnkosten bereits berücksichtigen. Hierzu zählen zum Beispiel Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II) und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Wohngeld kann bei der Stadt Potsdam, Bereich Wohgeldbehörde, beantragt werden. Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, ist abhängig von dem Familieneinkommen, der Zahl der zu Ihrem Haushalt zählenden Familienmitglieder bzw. Personen und von der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung.

Der zur Berechnung des Wohngeldes erforderliche Antrag enthält Fragen zu Ihrer Person, Ihren Angehörigen, zum Wohnraum und zur Miete oder Belastung sowie zum Einkommen.

Sollten Sie dennoch zu einigen Fragen Auskünfte benötigen, dann lassen Sie sich in Ihrer Wohngeldstelle beraten und die Erläuterungen zum Antrag aushändigen.

Kontaktmöglichkeit Wohngeldbehörde

Persönliche Beratung:

Wilhelmgalerie, Charlottenstr. 42, 14467 Potsdam

 

Sprechzeiten:

Dienstag und Donnerstag von  9–12 und 13–15 Uhr 

ODER

Telefonische Beratung:

Mo, Mi und Fr: 09:00 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

 

Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79–81, 14469 Potsdam

Telefon: 0331 289 3907

E-Mail: Wohngeld@Rathaus.Potsdam.com

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Stadtverwaltung Potsdam

 

Seit Mai 2024 kann ein Online-Wohngeldantrag gestellt werden. Diese Anträge werden direkt in unsere Fachabteilung übergeben.

Bei dieser Antragstellung können bereits Unterlagen hochgeladen werden. 

Informationen zur Unterstützung durch Mitarbeiter der Wohngeldbehörde finden Sie unter folgendem  Link. 

Der Serviceterminal in der Wilhelmgalerie, Platz der Einheit 8, im Erdgeschoss steht Ihnen zu folgenden Servicezeiten zur Verfügung: Montags von 9 bis 12 Uhr und Mittwochs von 13 bis 15 Uhr

 

 

Das Potsdamer Rathaus von außen

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