Wohnberechtigungsschein
Fördermittel für den Wohnungsbau ermöglichen es uns, Wohnungen zu sozial verträglichen Mieten anzubieten. Um diese Wohnungen nutzen zu können, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Alles Wissenswerte zum WBS erfahren Sie hier. Außerdem bieten wir Ihnen hier die Möglichkeit, mit dem WBS-Rechner unverbindlich Ihren Anspruch auf einen WBS zu prüfen.
WBS / WBS-Plus-Rechner
Damit Sie einen WBS (Wohnberechtigungsschein) oder einen Wohnberechtigungsschein plus (WBS+40 oder WBS+60) erhalten können, muss Ihr Haushaltseinkommen unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegen. Finden Sie mit unserem Rechner in wenigen Klicks heraus, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein oder einen Wohnberechtigungsschein plus haben!
Der Wohnberechtigungsschein steht Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen zur Verfügung. So kann eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von etwa 66.560 Euro (unter Anrechnung diverser Abschläge) ein Anrecht auf einen WBSplus haben, ebenso Alleinerziehende, die bei der Berechnung des jährlichen Einkommens auf 44.800 Euro kommen.
Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Stufen des Wohnberechtigungsscheins gibt und diese Berechnung nur eine unverbindliche Empfehlung darstellt, da je nach individueller Situation eventuell zusätzliche Freibeträge auf das verfügbare Einkommen angerechnet werden.
Fragen und Antworten zum WBS und WBS-Plus
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt Sie, in eine Wohnung einzuziehen, die mit öffentlichen Geldern gefördert wurde. Das bedeutet: Für den Bau oder die Sanierung hat die ProPotsdam staatliche Fördermittel bekommen. Diese Fördermittel gibt es aber nur unter bestimmten Bedingungen. Meistens sind das sogenannte Mietpreis- und Belegungsbindungen. Sie regeln, wie sich die Miete entwickeln darf. Außerdem bekommt die Stadt ein Mitspracherecht bei der Vergabe der Wohnung. In Potsdam erfolgt die Benennung der Mieterinnen und Mieter für WBS-Wohnungen durch den Bereich soziale Wohnraumversorgung.
Vielleicht. Es gibt drei Situationen, in denen Sie prüfen sollten, ob Sie einen WBS bekommen können:
- Erstens: Sie suchen eine Wohnung. Mit dem WBS dürfen Sie in eine geförderte Wohnung einziehen. Solche Wohnungen können nicht frei auf dem Markt vergeben werden, sondern nur an Menschen, die über einen WBS verfügen. Mit dem Erhalt des WBS bekommen Sie automatisch Unterstützung bei der Wohnungssuche durch den zuständigen Fachbereich der Stadtverwaltung Potsdam.
- Zweitens: Ihre Wohnung wird saniert. Sie wohnen schon lange in einer Wohnung mit günstiger Miete. Jetzt wird diese Wohnung saniert und der Vermieter bekommt dafür öffentliche Fördermittel. Die Wohnung wird dadurch nicht nur schöner, es gelten ab jetzt auch bestimmte Regeln. Dadurch bleibt die Miete weiterhin günstig. Aber: Um in der Wohnung bleiben zu können, brauchen Sie einen WBS.
- Drittens: Die Sozialbindung Ihrer Wohnung läuft ab. Sie leben in einer günstigen Wohnung, weil Sie früher einen WBS hatten. Diese Sozialbindung endet bald – so steht es in Ihrem Mietvertrag. Wenn Sie weiterhin von der günstigen Miete profitieren möchten, brauchen Sie erneut einen WBS. Nur so kann geprüft werden, ob die Sozialbindung verlängert werden kann. Wenn Sie keinen Anspruch mehr auf einen WBS haben, wird Ihre Miete neu berechnet.
Das wichtigste Kriterium ist das gesamte Brutto-Jahreseinkommen von Ihnen bzw. Ihrem Haushalt. Also das Geld, das alle Personen in Ihrer Wohnung im Jahr zusammen verdienen. Wie hoch das Einkommen sein darf, um einen WBS zu bekommen, steht im Wohnraumfördergesetz. Dort ist auch genau erklärt, wie das Einkommen berechnet wird. Diese Berechnung ist aber recht kompliziert.
Als Faustformel gilt: Gesamtbrutto des Haushaltes abzüglich Werbungskostenpauschale (in der Regel 1.230 Euro pro Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer), abzüglich 30% Pauschale für Sozialversicherung.
Besonders berücksichtigt werden Menschen mit Behinderungen, Alleinerziehende, Familien mit vielen Kindern, Senioren mit wenig Geld und junge Familien, die bald ein Kind bekommen.
Die genauen Einkommensgrenzen finden Sie hier.
Wenn Sie einen WBS mit „Dringlichkeit“ haben, bekommen Sie Unterstützung vom Bereich Soziale Wohnraumversorgung der Stadtverwaltung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen, eine passende Wohnung zu finden, je nach Ihrem anerkannten Wohnbedarf.
Was genau ein anerkannter Bedarf ist, steht im Wohnraumfördergesetz. Dort ist festgelegt, wie viele Zimmer oder wie viel Wohnfläche ein Haushalt je nach Größe haben soll.
Sie können aber auch selbst außerhalb von Potsdam nach einer Wohnung suchen, für die ein WBS nötig ist. Der WBS, den Sie in Potsdam bekommen haben, gilt im ganzen Land Brandenburg.
Der Wohnberechtigungsschein mit anerkanntem dringenden Wohnungsbedarf – kurz WBS mit Dringlichkeit – ist für Menschen in besonderen Notlagen gedacht.
Dazu gehören zum Beispiel Personen ohne eigene Wohnung, Haushalte mit sehr wenig Platz, unpassenden oder gesundheitsschädlichen Wohnverhältnissen, Menschen mit gesundheitlichen Problemen oder solche, die ihre Miete nicht mehr zahlen können.
Wer einen WBS mit Dringlichkeit hat, wird vom Fachbereich der Stadtverwaltung direkt an Vermieter weitervermittelt, die passende WBS-Wohnungen anbieten.
Gehen Sie zur Stadtverwaltung Potsdam und sprechen Sie mit den Mitarbeitenden im Bereich Soziale Wohnraumversorgung. Vereinbaren Sie einen Termin unter wbs@rathaus.potsdam.de oder unter 0331-289 2694. Oder nutzen Sie die Wohnberatungsstelle der Stadtverwaltung in der Wilhelmgalerie, Charlottenstraße 42 in 14467 Potsdam mit Öffnungszeiten dienstags und donnerstags von 9 – 12:00 Uhr und 13 – 15:00 Uhr.
Im Beratungsgespräch schauen Sie gemeinsam, welches Wohnproblem Sie haben, ob Sie Anspruch auf einen WBS haben und welche Lösungen möglich sind. Dabei bekommen Sie auch wichtige Hinweise und Tipps, wie Sie den Antrag auf einen WBS richtig ausfüllen.
Die Prüfung Ihres Antrags dauert etwa 16 Wochen. Ihre Daten und Unterlagen werden dabei vertraulich behandelt und nur verwendet, um über Ihren Antrag zu entscheiden.
Wenn Sie den WBS bekommen, findet ein weiteres Gespräch statt. Dabei geht es darum, wie man Ihre Wohnsituation weiter verbessern kann. Wenn Sie zum Beispiel eine neue Wohnung suchen, sprechen Sie mit dem Amt über Ihren genauen Bedarf: In welchem Stadtteil möchten Sie wohnen? Brauchen Sie eine Kita in der Nähe? Soll die Wohnung barrierefrei sein? Es geht auch um praktische Fragen: Wann müssen Sie Ihre jetzige Wohnung kündigen? Was tun, wenn Sie doppelte Miete zahlen müssten?
Wenn eine passende Wohnung frei wird, die zu Ihrem Anspruch und Ihren Wünschen passt, stellt die Stadtverwaltung den Kontakt zum Vermieter her. Für eine freie WBS-Wohnung benennt die Soziale Wohnraumversorgung bis zu drei geeignete Haushalte. Nach der Besichtigung prüft der Vermieter Ihre Daten und informiert Sie, ob der Abschluss eines Mietvertrags möglich ist. Sie können dann entscheiden, ob Sie in die Wohnung einziehen möchten.
Der WBSplus wurde für Haushalte eingeführt, die keinen Anspruch auf einen WBS haben, weil ihr Einkommen bis zu 40 Prozent über der Einkommensgrenze liegt. Auch diese Haushalte können, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, eine staatlich geförderte Wohnung bewohnen.
Die Miete ist für Inhaberinnen und Inhaber eines WBSplus allerdings etwas höher. Sie beträgt 9 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (nettokalt). Beim WBS liegt sie bei 6,50 Euro pro Quadratmeter.
Seit dem 1. Januar 2024 gibt es zusätzlich den WBSplus 60. Er richtet sich an Haushalte mit mittlerem Einkommen, d.h. einem Einkommen von bis zu 60 Prozent über der Einkommensgrenze. Diese können eine geförderte Wohnung mit einer Nettokaltmiete von 12 Euro pro Quadratmeter bekommen.
Könnte sein. So kann eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von etwa 66.560 Euro (unter Anrechnung diverser Abschläge) ein Anrecht auf einen WBSplus (WBS+60) haben, ebenso eine Alleinerziehende, die bei der Berechnung des jährlichen Einkommens auf 44.800 Euro kommt.

Weitere Informationen
Persönlicher Kontakt
Wilhelmgalerie, Charlottenstr. 42, 14467 Potsdam
Mo und Do 9 – 12 und 13 – 15 Uhr
Fr 9 – 12 Uhr
Telefonischer Kontakt
Mo, Mi, Fr 9 – 12 Uhr
Di 9 – 12 und 13 – 18 Uhr
Do 9 – 12 und 13 – 16 Uhr
Telefon:
0331 289 2694
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Potsdam zum Thema WBS.



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