
Stellungnahme der Entwicklungsträger Potsdam GmbH zur Pressemitteilung des BUND Landesverband Brandenburg vom 19.03.2026
20.03.2026Das vom BUND Kreisverband Potsdam eingeleitete Normenkontrollverfahren richtet sich gegen den Bebauungsplan 141-6 „Entwicklungsbereich Krampnitz – Park / Luch / Feldflur“ und damit gegen einen von insgesamt 15 Bebauungsplänen im Entwicklungsbereich Krampnitz. Im Geltungsbereich des betreffenden Bebauungsplans liegen insbesondere die geplanten Freianlagen Nordpark und Randpark, die im Übergang zur Döberitzer Heide liegende Pufferzone und eine flächenmäßig untergeordnete Wohnbebauung im Übergang zum sonstigen Entwicklungsbereich, der drei Gebäude mit Baurecht für etwa 75 von insgesamt rund 5.000 in Krampnitz geplanten Wohnungen zuzurechnen sind. Im Normenkontrollverfahren wird die Landeshauptstadt Potsdam von einer Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Fr. Dr. Herten-Koch von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vertreten. Ihr zufolge hat das Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan 141-6 keinerlei Auswirkungen auf die übrigen Bebauungspläne in Krampnitz:
„Eine rechtliche Kettenreaktion steht hier nicht zu befürchten, da der in anderen Bebauungsplänen vorausgesetzte und über den angegriffenen Bebauungsplan planerisch abgesicherte naturschutzrechtliche Ausgleich bei Wegfall des Bebauungsplans 141-6 auch auf andere Weise gesichert werden könnte. Erst recht ergibt sich kein Automatismus hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit einzelner Maßnahmen.“
Die im Entwicklungsbereich Krampnitz befindlichen sowie angrenzenden Naturräume werden im Rahmen der Planung und Umsetzung der Entwicklungsmaßnahme sorgfältig betrachtet und Auswirkungen der Entwicklung des neuen Stadtquartiers untersucht. Alle Eingriffe in Natur- und Landschaft werden durch unterschiedlichste Maßnahmen kompensiert. Diese Kompensation erfolgt nur zu einem Teil im Bereich des Bebauungsplans 141-6, zahlreiche Maßnahmen werden außerhalb des Entwicklungsbereiches umgesetzt. Für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Entwicklungsmaßnahme in Krampnitz sind allein beim Entwicklungsträger Potsdam Ausgaben in Höhe von rund 15 Mio. Euro vorgesehen, von denen 7 Mio. Euro bereits verausgabt wurden. Zu den umfangreichen Kompensationsmaßnahmen zählen u.a. der Waldumbau in Beelitz, wo Kiefernmonokulturen zu Mischwäldern entwickelt wurden, die Errichtung von Ersatzquartieren für Fledermäuse, der Schutz und die Pflege sensibler Naturräume im Übergang zur angrenzenden Döberitzer Heide, und die Herrichtung von Grünflächen innerhalb des Quartiers.
Überdies möchten wir zu einzelnen in der Presse aufgegriffenen Darstellungen des BUND Landesverbandes Brandenburg Stellung beziehen:
Laut BUND lägen zwischen dem Nordrand des Quartiers und der Döberitzer Heide wertvolle und geschützte Biotope, die nicht für Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen herangezogen werden dürfen.
Der Schutz bestehender Biotope hat bei der Entwicklung des neuen Stadtquartiers einen hohen Stellenwert. Um die Flora und Fauna im Norden von Krampnitz zu schützen, entstehen zwischen den urbanen Bereichen des neuen Stadtquartiers und der Döberitzer Heide zwei wichtige Bereiche: Von Krampnitz ausgehend umfasst der sogenannte Randpark im Osten, Norden und Westen das Quartier. Mit dieser rund 10 Hektar großen Grünfläche entstehen durch Baumpflanzungen und die Anlage von Blühwiesen und Streuobstwiesen neue wertvolle Biotope. Als weiterer Puffer zwischen dem urbanen Stadtquartier und dem Schutzgebiet Döberitzer Heide verbleibt zwischen dem Randpark und der Döberitzer Heide zudem eine 14 Hektar große sogenannte Pufferzone. Die dort gelegenen wertvollen Biotope bleiben für Menschen unzugänglich und werden mit einem Pflege- und Entwicklungskonzept dauerhaft gesichert und in ihrer Vielfalt erhalten. Dieses Konzept umfasst u.a. die Entfernung bereits jetzt in den Biotopen vorhandener invasiver Pflanzenarten wie Robinie und Riesenknöterich – ohne die Pflege würde sonst langfristig eine Verbuschung und somit der Verlust der Biotope drohen. Auch mit dort durchgeführten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wie Baumpflanzungen erfolgt eine Aufwertung der Biotope, die deren Erhalt damit langfristig sichert.
Laut BUND vertrage sich die Schaffung des Randparks, der zwischen urbanen Bereichen von Krampnitz und der Pufferzone liegen soll, nicht mit Anforderungen an die Ausgleichsmaßnahmen.
Der etwa 10 Hektar große Randpark schafft zur Pufferzone zusätzliche Grünflächen. Mit der Herstellung des Parks gehen Baumpflanzungen sowie die Anlage von Blühwiesen und Streuobstwiesen und damit die Schaffung neuer Biotope einher. Diese neu angelegten Flächen können für den Artenschutz ebenfalls als Ausgleichsmaßnahme fungieren. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wurden die im Randpark verorteten Artenschutzmaßnahmen bestätigt.
Laut BUND seien wichtige Biotope in der Döberitzer Heide nicht vor als Freigängern gehaltenen Hauskatzen künftiger Bewohnerinnen und Bewohner geschützt – eine gebaute Barriere würde im Bebauungsplan nicht auftauchen.
Derzeit laufen die Bauarbeiten zur Errichtung eines 1,7 Kilometer langen Zauns zwischen dem neuen Stadtquartier und der Pufferzone zur Döberitzer Heide, der insbesondere dem Schutz der in der Döberitzer Heide beheimateten Vögel vor Hauskatzen dient (siehe Foto oben). Der Zaun wurde unter Einbeziehung von Experten so konzipiert, dass er durch Hauskatzen nicht überwunden oder untergraben werden kann. Quartiersseitig wird dieser Zaun um breitflächige Dornenhecken ergänzt. Die Fertigstellung des Zauns erfolgt in den nächsten Monaten noch vor dem Einzug erster Bewohnerinnen, Bewohner und Katzen.
Laut BUND sähen die Pläne des Entwicklungsträgers Potsdam eine Einleitung des gesamten in Krampnitz anfallenden Regenwassers in den Krampnitzsee und in den Fahrlander See vor, im nordöstlich von Krampnitz gelegenen Luch würde dieses Wasser künftig fehlen.
Das Konzept zur Regenentwässerung sieht vor, dass anfallendes Regenwasser weiterhin in Krampnitz versickert, also vor ORT versickert und damit dem Grundwasser und dem Luch wieder zugeführt wird. Im Fall von seltenen Starkregenereignissen, also für den Notfall, ist durch die Untere Wasserbehörde die gedrosselte Ableitung des Regenwassers genehmigt.
