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Transparente Kacheln mit einem weißen Fragezeichen schweben vor einem blauen Hintergrund. Vom rechten Bildrand kommt eine männliche Hand ins Bild, die die einzige Kachel mit einem weißen Ausrufezeichen anwählt.

FAQ Gewerbe

Mieter*in bei ProPotsdam

Gern zahlen wir Ihnen Ihr Guthaben aus, bitte teilen Sie uns schriftlich:

- per E-Mail an Mieterservice@propotsdam.de oder

- über die ProPotsdam-App oder

- per Fax

Ihre Bankverbindung mit. Sofern der Kontoinhaber*in nicht Mieter*in ist, brauchen wir die vollständige Anschrift des/der Kontoinhaberin.

Bei Schlüsselmehrbedarf wenden Sie sich bitte an uns, so z. B. an mieterservice@propotsdam.de oder nutzen Sie unsere ProPotsdam-App. Sie erhalten von uns umgehend eine Genehmigung zur Nachfertigung bei einem unserer Schlüsseldienste. Sie können Ihr Anliegen selbstverständlich auch persönlich in einem unserer Servicestandorte vortragen. Nach Vorlage Ihres Personalausweises erhalten Sie vor Ort die oben genannte Genehmigung.  

Bei Schlüsselverlust informieren Sie uns bitte schnellstmöglich.

Wenden Sie sich bitte an uns, gern z.B. per E-Mail an Mieterservice@propotsdam.de. Selbstverständlich helfen wir auch gern in unseren Servicestandorten weiter. Sie haben auch die Möglichkeit, unsere ProPotsdam-App zu nutzen und dort Ihren Schaden zu melden.

Der Abrechnungszeitraum läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Danach hat der Vermieter 12 Monate Zeit, die entsprechende Abrechnung für den/die Mieter*in zu erstellen. Wenn Sie Ihre Abrechnung bisher noch nicht erhalten haben, dann liegen möglicherweise noch nicht alle Abrechnungsbelege vor. Wir bitten daher noch um etwas Geduld, die Abrechnung wird Ihnen in der vorgesehenen Frist, also bis spätestens 31.12. zugestellt.

Eine Erhöhung der Vorauszahlung ist jederzeit möglich. Bei einer Verringerung der Vorauszahlung werden wir den Anpassungswunsch prüfen. Bitte bedenken Sie, dass sich bei einer Reduzierung der Vorauszahlungen bei der nächsten Abrechnung ein hoher Nachzahlungsbetrag ergeben kann.

Die neuen Vorauszahlungen ergeben sich aus den abgerechneten Gesamtkosten zuzüglich bereits erkennbarer Preissteigerungen für das nächste Jahr. Der angepasste Betrag der Vorauszahlungen soll letztendlich auch für den nächsten Abrechnungszeitraum kostendeckend sein und somit eventuelle Nachzahlungen verhindern bzw. verringern.

In den Servicestandorten in der Pappelallee 4 in Potsdam-Nord und in der Konrad-Wolf-Allee 21 in Potsdam-Drewitz können Diskretionsgespräche geführt werden. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wenn Sie eines wünschen.

Unsere Servicestandorte sind barrierefrei und behindertengerecht zugänglich. Eine Ausnahme bildet der Standort im Voltaireweg.

Vertragsfragen

Grundsätzlich gilt die im Mietvertrag vereinbarte Kündigungsfrist. Bitte geben Sie Ihren Wunschkündigungstermin schon im Kündigungsschreiben an. Hat die GEWOBA vor Ablauf Ihrer Kündigungsfrist einen Mietvertrag mit einem/einer neuen Mieter*in geschlossen, verkürzt sich die Kündigungsfrist entsprechend. Dies gilt nicht für Wohnungen, für die ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist.

Wichtig: Ihre Kündigung muss schriftlich erfolgen. Alle Vertragspartner*innen müssen die Kündigung unterschrieben haben. Die Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie unsicher sein sollten.

Die Kündigungsfrist beginnt mit Eingang des Kündigungsschreibens bei uns. Geht Ihre Kündigung dabei bis zum dritten Werktag eines Monats ein, wird dieser Monat bereits in den Kündigungszeitraum mit einbezogen.

Bitte bieten Sie Ihre Wohnung nicht selbstständig auf öffentlichen Plattformen an. Warten sie unbedingt bis zur Vorabnahme ab. Unsere Mitarbeiter*innen werden Sie zum weiteren Ablauf auch hinsichtlich der Nachmietersuche informieren.

Ihre Miete setzt sich grundsätzlich aus der Grundmiete, auch Nettokaltmiete genannt, und den Betriebskostenvorauszahlungen zusammen. Die Betriebskosten sind in kalte und warme Abrechnungspositionen unterteilt.

Die zu berücksichtigenden Bedingungen sind Bestandteil im Gewerbemietvertrag. Sofern die räumlichen Gegebenheiten es ermöglichen, kann der Vermieter eine Untervermietungsgenehmigung erteilen. Hierzu ist beim Vermieter ein entsprechender Antrag auf Untervermietung zu stellen. Sie benennen uns zur Prüfung bitte den Untermieter, die unter zu vermietende Fläche sowie den Zeitraum der Untervermietung und die gewünschte Nutzung. Sofern einer Untervermietung nichts im Wege steht, erhalten Sie eine entsprechende Genehmigung.

Bauliche Änderungen sind mit Genehmigung des Vermieters möglich. Dazu benötigen wir von Ihnen einen schriftlichen Antrag mit einer Dokumentation der von Ihnen geplanten Umbauten. Sollten Ihrem Vorhaben keine technischen oder sonstigen Einwände entgegen stehen, kann der Vermieter die Zustimmung vorbehaltlich eventueller behördlicher Genehmigungen erteilen.

Die Anbringung von Werbeträgern ist beim Vermieter mit einer entsprechenden Dokumentation zu beantragen. Sofern seitens des Vermieters keine Einwände gegen die gewünschte Außenwerbung bestehen, erhalten Sie eine Genehmigung mit dem Hinweis, die Werbesatzung der Stadt Potsdam einzuhalten und ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen.

Die Betriebskostenvorauszahlungen setzen sich aus den kalten und warmen Betriebskosten zusammen. Zu den kalten Betriebskosten zählen unter anderem die Kosten für die Grundsteuer, das Kaltwasser, die Müllabfuhr und den Hauswart. Zu den Vorauszahlungen für die warmen Betriebskosten zählen Heizungs- und Warmwasserkosten. Eine vollständige Auflistung der Betriebskostenarten finden Sie in Ihrem Mietvertrag.

Wohnungssuche

Auf unserer Homepage www.propotsdam.de finden Sie jederzeit unsere aktuellen Angebote. Nutzen Sie gern unsere ProPotsdam-Kunden-App. Gern beraten wir Sie auch persönlich in einem unserer Servicestandorte

Sie können uns eine E-Mail an immobiliensuche@propotsdam.de mit Ihrem Anliegen/Terminvorschlag senden oder das Kontaktformular zum jeweiligen Objekt auf unserer Homepage ausfüllen und absenden. Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung um alles Weitere abzustimmen.

Sie können, je nach Angebot, Kundenkartenpartner*in der GEWOBA Kundenkarte werden. Diese Partnerunternehmen werden auf der Homepage der GEWOBA unter der Rubrik "Prozentometer" aufgeführt. Die Vereinbarung zur Kundenkarte ist für Sie kostenfrei, Sie gewähren den GEWOBA-Mietern, die diese Karten besitzen, lediglich einen bestimmten Rabatt, beispielsweise 10 %, auf die angebotene Leistung.

Wenn Sie einen Gewerberaum bei der GEWOBA anmieten möchten, benötigen wir zunächst einen ausgefüllten und unterzeichneten Interessentenfragebogen von Ihnen. Den Bogen senden Ihnen unsere Mitarbeiter*innen zu, sobald Sie Interesse an der Anmietung einer gezielten Mieteinheit bekundet haben oder allgemeines Anmietungsinteresse an einem Gewerberaum besteht. Ihr Gesuch wird bei uns gespeichert und passende Angebote unterbreitet. Bei juristischen Personen als Mieter*in, bitten wir Sie zusätzlich um Vorlage eines Handelsregisterauszuges. Bei Privatpersonen ist der Personalausweis zur Einsicht vorzulegen. Ggf. wird die Einholung einer Schufa- bzw. Creditreform-Auskunft erforderlich. Ebenfalls ist von Ihnen ein Nutzungs- und ggf. ein Finanzierungskonzept einzureichen.

Nicht alle freiwerdenden bzw. leerstehenden Wohnungen finden sich auf unserer Internetseite wieder. Im Zuge von komplexen Sanierungen halten wir beispielsweise einige Wohnungen frei und bieten diese bevorzugt den betroffenen Mieter*innen an.

Darüber hinaus werden der Stadt Potsdam zur Wahrnehmung ihres Benennungsrechtes Wohnungen als frei angezeigt. Diese Wohnungen werden nicht über das Internet angeboten.

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