Verhaltensrichtlinie
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam beschloss am 02.04.2008 die „Leitlinien guter Unternehmensführung (Public Corporate Governance Kodex) für Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam“.
Inhalte des Kodex sind u. a.
- Regelungen zur Steuerung, Leitung und Überwachung der Unternehmen der Stadt,
- Regelungen zur Gewährleistung einer durchgängigen Transparenz dieser Unternehmen sowie
- Vorgaben für eine verantwortungsvolle Führung dieser Unternehmen.
Ergänzend wurden bis 2013 weitere Regelungen durch die Landeshauptstadt Potsdam beschlossen:
- Rahmenrichtlinie der Landeshauptstadt Potsdam über einheitliche (Mindest-)Standards für Compliance-Programme in den Unternehmen und Beteiligungen der Landeshauptstadt Potsdam (Compliance-Richtlinie),
- Rahmenrichtlinie der Landeshauptstadt Potsdam über die Förderung Dritter durch Unternehmen und Beteiligungen der Landeshauptstadt Potsdam (Richtlinie zum aktiven Sponsoring),
- Rahmenrichtlinie der Landeshauptstadt Potsdam über die Förderung von Unternehmen und Beteiligungen der Landeshauptstadt Potsdam durch Dritte (Richtlinie zum passiven Sponsoring) und
- Vorkehrungen zur Korruptionsprävention (Hinweisgebersystem).
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Aus den genannten Regelungen und Vorgaben ergeben sich konkrete Mitwirkungs- und Handlungspflichten für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmensverbundes. Die Verhaltensrichtlinie des Unternehmensverbundes beinhaltet hierzu verbindliche, aus den Vorgaben resultierende Regeln, die für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten. Sie sollen helfen, rechtliche Herausforderungen bei der täglichen Arbeit zu bewältigen.
Hinweise auf wesentliche Compliance-Verstöße können an Compliance@ProPotsdam.de gemeldet werden.
Datenschutz
Die Prüfung der Einhaltung des Datenschutzes in unserem Unternehmen wurde Ende 2019 erfolgreich abgeschlossen.