
Verhaltensrichtlinie
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam beschloss am 02.04.2008 die „Leitlinien guter Unternehmensführung (Public Corporate Governance Kodex) für Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam“.
Inhalte des Kodex sind u.a.
- Regelungen zur Steuerung, Leitung und Überwachung der Unternehmen der Stadt,
- Regelungen zur Gewährleistung einer durchgängigen Transparenz dieser Unternehmen sowie
- Vorgaben für eine verantwortungsvolle Führung dieser Unternehmen.
Ergänzend wurden bis 2013 weitere Regelungen durch die Landeshauptstadt Potsdam beschlossen:
- Rahmenrichtlinie der Landeshauptstadt Potsdam über einheitliche (Mindest)-Standards für Compliance-Programme in den Unternehmen und Beteiligungen der Landeshauptstadt Potsdam (Compliance-Richtlinie),
- Rahmenrichtlinie der Landeshauptstadt Potsdam über die Förderung Dritter durch Unternehmen und Beteiligungen der Landeshauptstadt Potsdam (Richtlinie zum aktiven Sponsoring),
- Rahmenrichtlinie der Landeshauptstadt Potsdam über die Förderung von Unternehmen und Beteiligungen der Landeshauptstadt Potsdam durch Dritte (Richtlinie zum passiven Sponsoring) und
- Vorkehrungen zur Korruptionsprävention (Hinweisgebersystem).
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Aus den genannten Regelungen und Vorgaben ergeben sich konkrete Mitwirkungs- und Handlungspflichten für alle Mitarbeiter*innen des Unternehmensverbundes. Die Verhaltensrichtlinie des Unternehmensverbundes beinhaltet hierzu verbindliche, aus den Vorgaben resultierende Regeln, die für alle Mitarbeiter*innen gelten. Sie sollen helfen, rechtliche Herausforderungen bei der täglichen Arbeit zu bewältigen.
Hinweise auf wesentliche Compliance-Verstöße können an Compliance@ProPotsdam.de gemeldet werden.
Datenschutz
Die Prüfung der Einhaltung des Datenschutzes in unserem Unternehmen durch einen externen Spezialisten wurde Ende 2017 erfolgreich abgeschlossen und mit einem Datenschutzzertifikat bestätigt.