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Entwicklungssatzung Krampnitz bestätigt

22.07.2016

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat die Entwicklungssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für das Entwicklungsgebiet Krampnitz bestätigt. Lediglich für eine kleine Fläche am Aasberg – die sogenannte „Schöne Aussicht“ – wurde die Satzung als nichtig erklärt. Damit sind diese Flächen nicht mehr Bestandteil des Entwicklungsbereichs; ihr Wegfall lässt sich aber durchaus innerhalb des Entwicklungsbereichs kompensieren. Schließlich handelt es sich hier nur um circa 5 % der geplanten 1.700 Wohnungen. Die Entscheidung des Gerichts ist für die Landeshauptstadt Potsdam und für den Entwicklungsträger Potsdam ein großer Erfolg und bestätigt die intensiven Arbeiten der letzten Jahre. Mit dem Urteil ist eine rechtssichere Grundlage für die Entwicklung in Krampnitz geschaffen worden. Folglich kann die Landeshauptstadt selbst für den notwendigen Fortschritt im Entwicklungsbereich sorgen. Im Übrigen ist mit dem Urteil des OVG auch der Konflikt mit den Landwirten gelöst, wodurch ein ganz wesentlicher Streitpunkt beigelegt werden konnte.

Mit der Entscheidung des OVG ist die Grundstücksverfügbarkeit aber noch nicht hergestellt. Der Erwerb der Flächen, die dem Land Brandenburg gehören, scheiterte bislang, da das Land seit Abschluss von Kaufverträgen im Jahr 2007 nicht mehr frei über die Grundstücke verfügen kann. Das Land Brandenburg wäre zwar bereit die Flächen an die Landeshauptstadt Potsdam zu verkaufen, doch die TG Potsdam hat als ursprünglicher Käufer der Grundstücke Veto eingelegt. Für den Beginn von Baumaßnahmen  muss zuerst geklärt werden, ob das Land die Rückabwicklung der Verträge verlangen kann, da die Käufer vertragswidrig keine Grundstücksentwicklung vorgenommen haben. Um diesen Sachverhalt zu klären, klagt die TG Potsdam vor dem Oberlandesgericht Brandenburg sowie vor dem Landgericht Potsdam gegen das Land. Beim jüngsten Verhandlungstermin am gestrigen Donnerstag, 21. Juli 2016, äußerte sich der Senat tendenziell zugunsten des Landes. Ein Urteil ist jedoch noch nicht gefällt worden, dieses wird für die nächste Sitzung erwartet. Hält das OLG an dieser Tendenz fest und fällt das Gericht ein entsprechendes Urteil, besteht zwar die Möglichkeit der Revision vor dem Bundesgerichtshof. Aber die Position der Landeshauptstadt Potsdam würde sich mit einem solchen Urteil für alle weiteren Verhandlungen deutlich verbessern. Für den Fall einer rechtskräftigen Entscheidung stünde dem kurzfristigen Beginn der Umsetzung der Entwicklungsmaßnahme nichts mehr im Wege.

Seitens der Landeshauptstadt Potsdam und des Entwicklungsträger Potsdams wurde das Projekt Krampnitz auch im letzten Jahr intensiv betrieben. Für die Bearbeitung der juristischen Verfahren – im letzten Jahr wurden von der TG bis zu sieben Verfahren gegen Land und Stadt geführt, die zum Teil bis heute nicht entschieden sind – sowie für die fortlaufenden Planungen im Entwicklungsbereich selbst, sind viele Fachleute im Einsatz. So wurden im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen die historischen Gebäude aufgemessen, Strukturplanungen, Vermessungsarbeiten, Erschließungs- und Entwässerungsplanungen, floristische und faunistische Untersuchungen, städtebauliche Wettbewerbe, eine Machbarkeitsstudie für die Straßenbahnanbindung von Krampnitz an Potsdam sowie Verhandlungen über eine Kooperationsvereinbarung mit der ViP durchgeführt, ein Kampfmittelräumungskonzept erstellt und Planungsrecht vorbereitet. Der Entwicklungsträger Potsdam hat für all dies stets eng und vertrauensvoll mit den Fachabteilungen der Landeshauptstadt Potsdam zusammengearbeitet und auch von der Rathausspitze und der Fachbereichsleitung volle Unterstützung erhalten.
 

Zugehörige Dateien

  • 20160722_060_ETP_Entwicklungssatzung_Krampnitz.pdf

    20160722_060_ETP_Entwicklungssatzung_Krampnitz.pdf

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