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Trauerweide am Brauhausberg

08.04.2016


Die ProPotsdam hat als Eigentümer des Grundstücks für die Verkehrssicherheit zu sorgen. Dies wurde bereits im Beteiligungsverfahren mit Mieterinitiativen festgehalten. Aus diesem Grund wird die Trauerweide wiederkehrend untersucht, um zu prüfen, ob die Standsicherheit des Baumes gewährleistet ist. Wenn diese nicht gegeben ist, könnten Personen verletzt oder Sachen beschädigt werden. Ein bereits vorliegendes Gutachten war die Grundlage für eine erteilte Fällgenehmigung, deren Umsetzung nicht vollzogen werden konnte. Auf Grundlage dieses und eines von den Mietern vorgelegten Gegengutachtens wurde eine zusammenfassende gutachterliche Stellungnahme in Auftrag gegeben. Diese hat festgestellt, dass der Baum vorläufig noch stehen bleiben kann, nachdem erforderliche Baumarbeiten durchgeführt wurden. Eine Fällung wird daher – sofern sich die Standsicherheit nicht verschlechtert – erst im Vorfeld der Sanierungen erfolgen.