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Maskenpflicht im Volkspark

01.04.2021

Die Tragepflicht einer medizinischen Maske gilt von Karfreitag bis Ostermontag

Aufgrund des aktuell sehr hohen Infektionsgeschehens und des erwarteten Besucherandrangs über die Osterfeiertage gilt in der Zeit von Karfreitag, 2. April, bis Montag, 5. April, für den gesamten eintrittspflichtigen Bereich des Volksparks Potsdam eine allgemeine Tragepflicht einer medizinischen Maske. Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind Personengruppen gemäß der aktuell geltenden Eindämmungsverordnung befreit (u. a. aus gesundheitlichen Gründen, Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr).

Zugehörige Dateien

  • Volkspark Potsdam

    Volkspark Potsdam

    Maskenpflicht bis Ostermontag

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